Wichtiger Hinweis zum Praktikum für neue Schüler*innen:
Für die fachpraktische Tätigkeit in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen sind folgende Unterlagen am 1. Schultag vorzulegen:
1. Infektionsschutzbelehrung nach § 43, nicht älter als 3 Monate.
(Kostenfrei beim Gesundheitsamt mit von der Schule erhaltener TAN)
2. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Liegen diese Nachweise am ersten Schultag nicht vor, ist eine Einteilung in die schulbegleitende fachpraktische Ausbildung (fpA) nicht möglich. Laut Schulordnung ist jedoch das ordnungsgemäße Durchlaufen einer solchen Ausbildung eine unerlässliche Bedingung für den erfolgreichen Abschluss der 11. Jahrgangsstufe an der Fachoberschule.
Einführungswoche fpA
Informationen zur fpA
Gr. A_Abgabetermine Unterlagen
Gr. B_Abgabetermine Unterlagen
Formulare