Wichtiger Hinweis zum Praktikum für  neue Schüler*innen:

Für die fachpraktische Tätigkeit in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen sind folgende Unterlagen am 1. Schultag vorzulegen:

1. Infektionsschutzbelehrung nach § 43, nicht älter als 3 Monate.
(Kostenfrei beim Gesundheitsamt mit von der Schule erhaltener TAN)

2. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

Liegen diese Nachweise am ersten Schultag nicht vor, ist eine Einteilung in die schulbegleitende fachpraktische Ausbildung (fpA) nicht möglich. Laut Schulordnung ist jedoch das ordnungsgemäße Durchlaufen einer solchen Ausbildung eine unerlässliche Bedingung für den erfolgreichen Abschluss der 11. Jahrgangsstufe an der Fachoberschule.


Einführungswoche fpA

1. Schulwoche


Informationen zur fpA

fpA Handbuch

Phasenplan Praktikum – Schule

Krankmeldung

Gr. A_Abgabetermine Unterlagen

Gr. B_Abgabetermine Unterlagen


Formulare

Beurlaubungsformular

Einschätzungsbogen

Freiwillige Praktikumsbeurteilung