1) Welche 2. Fremdsprachen als Wahlpflichtfach werden an der RWF-FOS angeboten?

Bei ausreichend großen Anmeldezahlen können die Fächer Spanisch, Französisch, Italienisch und Latein (regulär, neu beginnend/ohne Vorkenntnisse) sowie zusätzlich die Fächer Spanisch fortgeführt und Französisch fortgeführt (nur für Schüler*innen, die bereits die Niveaustufe B1 des GER für Sprachen nachweisen können) angeboten werden.

2) Wann darf ich die Wahlpflichtfächer Spanisch fortgeführt und Französisch fortgeführt besuchen?

In diese beiden Fächer dürfen nur Schüler*innen aufgenommen werden, die mindestens Vorkenntnisse auf der Niveaustufe B1 des GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) für Sprachen nachweisen können. Dies ist in der Regel der Fall, wenn mindestens die Note 4 (in SPA oder FRA) im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule mit mindestens 4-jährigem vorrückungserheblichen Unterricht nachgewiesen werden kann. (FOBOSO §38 II S. 2 Nr. 2; §38 II S. 4 Nr. 1)

3) In welchem Stundenumfang finden die Wahlpflichtfächer der 2. Fremdsprachen statt und wann/warum sollte ich eine 2. Fremdsprache wählen?

Die Wahlpflichtfächer SPA, FRA, ITA, LAT (regulär, neu beginnend/ohne Vorkenntnisse) haben sowohl in der 12. als auch 13. Klasse einen Umfang von 4 Wochenstunden. Damit sind de facto im Vergleich zu allen anderen Wahlpflichtfächern 2 Wochenstunden mehr abzuleisten. Schüler*innen, die die 13. Klasse besuchen und das allgemeine Abitur ablegen möchten und die noch keine 2. Fremdsprache auf Niveaustufe B1 des GER für Sprachen nachweisen können (z. B. aus der Realschule), müssen ein Wahlpflichtfach aus den 2. Fremdsprachen belegen. (FOBOSO § 38 II S. 1 Nr. 1; § 35 VII S. 1 Nr. 3)

Die Wahlpflichtfächer Spanisch fortgeführt und Französisch fortgeführt finden normal im Umfang von 2 Wochenstunden statt (sowohl in Jahrgangsstufe 12 als auch 13). Die hier erzielten Halbjahresleistungen sind sowohl in Jgst. 12 in das Fachabitur als auch in Jgst. 13 in das allgemeine Abitur einbringbar. (FOBOSO § 38 II S. 2 Nr. 2; § 35 VII S. 1 Nr. 3; § 35 VII S. 2)

Im Zeitalter der Globalisierung gewinnen fundierte Fremdsprachenkenntnisse immer mehr an Bedeutung. Schüler*innen, die Berufe/Stellen in international tätigen Unternehmen bzw. entsprechende Studiengänge/Ausbildungsberufe anstreben, wird der Besuch eines Wahlpflichtfachs aus den 2. Fremdsprachen besonders empfohlen.

4) Kann ich ein Wahlpflichtfach der 2. Fremdsprache nach der 12. Jahrgangsstufe wieder „abwählen“?

Ja. Die Wahlpflichtfächer Spanisch, Französisch, Italienisch und Latein (regulär, neu beginnend/ohne Vorkenntnisse) können nach der 12. Jgst. abgewählt werden. Wird die entsprechende 2. Fremdsprache in der 13. Klasse allerdings nicht fortgesetzt, kann über diesen Weg das allgemeine Abitur nicht mehr erworben werden (FOBOSO § 38 II S. 2 Nr. 1). Ohne den Besuch/Nachweis einer 2. Fremdsprache wird zum Ende der 13. Klasse die sog. Fachgebundene Hochschulreife verliehen.

Auch die Wahlpflichtfächer Spanisch fortgeführt und Französisch fortgeführt können nach der 12. Jgst. abgewählt werden. Die beiden Halbjahresergebnisse der 12. Klasse können in diesem Fall allerdings in der 13. Jgst. für den Erwerb des Allgemeinen Abiturs herangezogen werden (FOBOSO § 35 VII S. 2).

5) Kann ich die Wahlpflichtfächer Spanisch fortgeführt und Französisch fortgeführt nur in der 13. Jgst. belegen?

Ja, theoretisch und rein formal könnten beide Wahlpflichtfächer auch nur/erst in der Jgst. 13 belegt werden. Von der Grundidee her sollten sie jedoch bereits in Jgst. 12 und dann ggf. aufsteigend im Jgst. 13 gewählt werden. (FOBOSO Anlage 1 Nr. 3.2).

6) Kann ich mir meine Note der 2. Fremdsprache aus dem Zeugnis über den mittleren Schulabschluss (z. B. Realschule) in der 13. Klasse zum Erwerb des allgemeinen Abiturs anrechnen lassen?

Ja. Die Anrechnung kann durch die RWF-FOS in der 13. Klasse erfolgen, sofern mindestens die Note 4 im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule (Realschule, Gymnasium, etc.) in einer zweiten oder weiteren Fremdsprache mit mindestens 4-jährigem vorrückungserheblichen Unterricht nachgewiesen wird (s. FOBOSO § 38 II S. 4 Nr. 1).

→ weitere Möglichkeiten zur Anrechnung einer 2. Fremdsprache siehe FOBOSO § 38 II S. 4 Nr. 2 + 3

Hinweis: Die oben beschriebene Form der Anrechnung ist nicht mehr möglich, sofern die Wahlpflichtfächer Spanisch fortgeführt bzw. Französisch fortgeführt in der Jgst. 12 (und/oder 13) besucht wurden und beide Halbjahre eingebracht werden (s. FOBOSO § 38 II S. 2 Nr. 2).

7) Was ist die sog. Ergänzungsprüfung, für wen ist sie geeignet und wann findet sie statt?

Der Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse (Niveaustufe B1 des GER für Sprachen) in einer 2. Fremdsprache kann auch mittels der sog. Ergänzungsprüfung erbracht werden. Sie kann in den Sprachen Spanisch, Französisch, Italienisch, Latein und Russisch abgelegt werden (s. FOBOSO Anlage 1, Nr. 2).

Sie ist insbesondere für Schüler*innen geeignet, die bereits über Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 des GER für Sprachen verfügen (z. B. Muttersprachler, etc.) und eine entsprechende außerschulische Vorberei­tung auf diese Prüfung glaubhaft machen können. Teilnehmer*innen an der Ergänzungsprüfung können somit auf den Besuch eines Wahlpflichtfachs aus den 2. Fremdsprachen in den Jgst. 12 und 13 verzichten.

Die Ergänzungsprüfung findet jedes Jahr im Mai (immer am Mittwoch vor den schriftlichen Abiturprüfungen) statt und es wird zugelassen, wer

  1. a) im laufenden Kalenderjahr keinen Wahlpflichtunterricht in der betreffenden Fremdsprache besucht oder vorher erfolgreich besucht hat,
  2. b) sich spätestens bis zum 1. März im Sekretariat der RWF-FOS zur Ergänzungsprüfung angemeldet hat und
  3. c) gleichzeitig die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachgebundenen Hochschulreife an der RWF-FOS ablegt (d. h. gerade die 13. Klasse besucht) oder vorher erfolgreich abgelegt hat (s. FOBOSO § 39 I S. 1).

Die Ergänzungsprüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil, die im Verhältnis 2:1 gewichtet werden. Zum erfolgreichen Bestehen müssen mindestens 4 Punkte erreicht werden. Der schriftliche Prüfungsteil dauert 120 Minuten, der mündliche umfasst ca. 20 Minuten Vorbereitungs- und 20 Minuten Prüfungsgesprächszeit (als Einzelprüfung).

Die Anmeldung zur Ergänzungsprüfung kann auch noch Jahre nach dem Erwerb der Fachgebundenen Hochschulreife jederzeit erfolgen.

Weitere Infos zur Ergänzungsprüfung finden Sie unter:
FOBOSO § 39 
https://www.bfbn.de/schueler-eltern/pruefungen/ergaenzungspruefung/


8) Welche Niveaustufe nach dem GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) für Sprachen habe ich nach dem Besuch eines Wahlpflichtfachs der 2. Fremdsprachen erreicht?

Nach dem 2-jährigen Besuch der Wahlpflichtfächer Spanisch, Französisch, Italienisch und Latein (regulär, neu beginnend/ohne Vorkenntnisse) haben Sie die Niveaustufe B1 nach dem GER für Sprachen erreicht.

Nach dem Besuch der Wahlpflichtfächer Spanisch fortgeführt und Französisch fortgeführt verfügen Sie über die Niveaustufe B1+ nach dem GER für Sprachen.

9) Kann ich auch ohne ein Wahlpflichtfach aus den 2. Fremdsprachen die 13. Klasse besuchen?

Ja. Ohne den Besuch/Nachweis einer 2. Fremdsprache wird zum Ende der 13. Klasse die sog. Fachgebundene Hochschulreife verliehen, die zum Studium an Universitäten in best. Fachrichtungen berechtigt.
siehe auch: https://www.km.bayern.de/download/3056_Zuordnungsliste_2019.pdf

10) Findet in den Wahlpflichtfächern der 2. Fremdsprache eine Abiturprüfung statt?

Nein. Analog zu allen anderen Wahlpflichtfächern ist keine abschließende Abiturprüfung vorgesehen.

11) Wo finde ich die Fachlehrpläne zu den jeweiligen 2. Fremdsprachen?

Auf den Webseiten von www.lehrplanplus.bayern.de:
Spanisch 12. Klasse
Spanisch 13. Klasse
Spanisch fortgeführt
Französisch 12. Klasse
Französisch 13. Klasse
Französisch fortgeführt
Italienisch 12. Klasse
Italienisch 13. Klasse
Latein 12. Klasse
Latein 13. Klasse